Wussten Sie das schon? Nach einem Unfall können Sie, sofern Sie geschädigt sind, den Schadenersatz direkt von der Versicherung des Unfallverursachers verlangen. Sie sind nicht darauf angewiesen zu warten, bis der Unfallverursacher den Schaden seiner Versicherung meldet.
In der Regel reicht es, wenn Sie den Schaden sofort telefonisch oder schriftlich der örtlichen Niederlassung der gegnerischen Versicherung melden. Ist der Wagen nach dem Unfall noch fahrbereit und befindet sich eine Schaden-Schnelldienst-Stationin Ihrer Nähe, zum Beispiel Boya, können Sie dort einfach den Schaden feststellen. Sie können aber das Fahrzeug auch zur nächstgelegenen Fachwerkstatt bringen oder abschleppen lassen.
Fordern Sie dann die Versicherungsgesellschaft auf, den Unfallschaden umgehend begutachten zu lassen.
Fordern Sie über die Werkstatt oder direkt bei der gegnerischen Versicherung eine Reparatur-Übernahmekosten-Erklärung an. Diese Erklärung dient dazu, dass Sie den Unfallschaden nicht aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Sobald die Erklärung vorliegt, kann die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnen und Sie haben keinen Ärger und keine Last damit. Auf diese Art und Weise beschleunigen Sie auch gleich die Schadensregulierung.
Boya stellt Ihnen bei einem Unfall selbstverständlich Leih- und Ersatzfahrzeuge zur Verfügung.
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